Die grösste Herausforderung der Berner Kantonsfinanzen ist die Finanzierung der verhältnismässig hohen Investitionen in den kommenden Jahren. Der Regierungsrat hat dazu den Bericht «Gesamtstaatliche Priorisierung des Investitionsbedarfs» vorgelegt. Er schlägt zwei Varianten vor, um den steigenden Investitionsbedarf zu bewältigen: Variante 1 sieht vor, für die Jahre 2022 bis 2031 eine maximale Neuverschuldung von 500 Millionen Franken einzuhalten und dafür 15 Hochbauprojekte zu streichen und 19 zu verschieben sowie das Jahresunterhaltsprogramm bei den Gebäuden zu kürzen. Variante 2 sieht vor, die Obergrenze der theoretischen Neuverschuldung auf 750 Millionen Franken zu erhöhen und dafür auf neun Projekte zu verzichten und 13 zu verschieben. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, Variante 2 umzusetzen und damit eine höhere theoretische Neuverschuldung in Kauf zu nehmen, als der Grosse Rat bisher zu gewähren bereit war.
FiKo spricht sich für eine vorsichtigere Investitionsvariante aus
Die FiKo-Mehrheit möchte am vom Grossen Rat gesetzten Zielwert von 500 Millionen Franken Neuverschuldung weiterhin festhalten. Zudem teilt sie die optimistische Sicht des Regierungsrates in Bezug auf die finanziellen Aussichten des Kantonshaushaltes nur teilweise. Neben den Chancen bestehen auch viele Risiken. Deren Eintreten könnte es schwierig machen, die Neuverschuldung von 500 Millionen Franken einzuhalten. Deshalb schlägt die FiKo-Mehrheit vor, zusätzlich zur Variante 2 auch die zeitlichen Verschiebungen der Vorhaben gemäss Variante 1 umzusetzen. Hingegen lehnt sie die gänzliche Streichung weiterer Vorhaben gemäss Variante 1 und die Kürzung des Jahresunterhaltsprogramms ab. Zusätzliche Priorisierungsmassnahmen sollen aber eingeleitet werden, falls sich zeigen sollte, dass die Prognose des Regierungsrats tatsächlich zu optimistisch ausgefallen ist und die Grenze von 500 Millionen Franken Neuverschuldung nicht eingehalten werden kann. Aus Sicht der FiKo-Mehrheit kann damit ein Mittelweg zwischen den Varianten 1 und 2 gewählt werden.
Die FiKo-Minderheit will nicht auf Projekte verzichten, die bereits vom Grossen Rat genehmigt wurden, damit eine rein theoretische Neuverschuldungsgrenze eingehalten werden kann. Sie teilt die Einschätzung des Regierungsrates zur finanziellen Situation des Kantons und ist bereit, eine höhere theoretische Verschuldung als 500 Millionen Franken in Kauf zu nehmen.
Nur geringfügige Änderung der Zahlen
Unter Berücksichtigung der Anträge der FiKo-Mehrheit (siehe Kasten) verändern sich die Zahlen im Vergleich zum Antrag des Regierungsrates nur geringfügig. Das Budget 2025 weist einen Ertragsüberschuss von 250,9 Millionen Franken und einen knapp negativen Finanzierungssaldo von 4,3 Millionen Franken aus. Die Schuldenbremsen der Erfolgsrechnung wie auch der Investitionsrechnung werden eingehalten.
Anträge und Planungserklärungen
Neben der Priorisierung der Investitionen stellt die FiKo dem Grossen Rat folgende Anträge (zumeist Mehrheitsanträge):
- Der Kanton soll keinen Beitrag an die Gleissanierung des Tram-Asts ins Fischermätteli leisten.
- Die Mittel für das Förderprogramm Gebäude sollen um zwei Millionen Franken erhöht werden, eine Minderheit fordert gar eine Erhöhung um fünf Millionen Franken.
- Die FiKo-Mehrheit lehnt verschiedene neue Stellen ab, die der Regierungsrat beziehungsweise die Datenschutzaufsichtsstelle beantragt hat. Oder sie will das Wachstum der beantragten Stellen tiefer ausfallen lassen:
- Verzicht auf 1,5 zusätzliche Stellen zur Neobiotenbekämpfung im Amt für Landwirtschaft und Natur
- Verzicht auf 1,5 zusätzliche Stellen betreffend Klimaschutz im Amt für Umwelt und Energie
- Verzicht auf 5,6 zusätzliche Stellen (von total 15,6 Stellen, die der Regierungsrat beantragt hat) bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
- Verzicht auf die planerisch vorgesehene Aufstockung des Korpsbestandes bei der Kantonspolizei von 35 Stellen
- Verzicht auf die Schaffung von vier zusätzlichen Stellen bei der Datenschutzaufsichtsstelle im Hinblick auf die Übernahme des Datenschutzes der Gemeinden durch den Kanton. Erst wenn der Grosse Rat das Datenschutzgesetz beraten hat, soll über eine allfällige Stellenaufstockung entschieden werden.
- Verzicht auf 1,5 zusätzliche Stellen (von insgesamt 3,0 Stellen, die der Regierungsrat beantragt hat) beim Amt für zentrale Dienst der Bildungs- und Kulturdirektion zur Bearbeitung der Krankenversicherung.
- Die Studiengebühren an den Berner Hochschulen sollen angemessen erhöht werden.
- Ausländische Studierende sollen dreimal höhere Studiengebühren bezahlen als einheimische Studierende (analog ETH).
- Weitere Senkungen der Steueranlage (nach jener gemäss Budget 2025) sollen gleichzeitig mit der Glättung der Progression erfolgen und nicht erst nachher.
- Beim Beitrag des Kantons an die Sanierung des Kunstmuseums Bern soll die Kostenentwicklung nachvollziehbar dargestellt und soweit möglich begrenzt werden. Alternativprojekte sollen seriös geprüft werden.