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15. August 2023
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Medienmitteilung der Sicherheitskommission des Grossen Rates
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Polizeigesetz: Sicherheitskommission diskutierte Fragen zur Fahrzeugfahndung und Videoüberwachung

Die Sicherheitskommission des Grossen Rates hat die neuen Bestimmungen des teilrevidierten Polizeigesetzes für die Herbstsession 2023 vorberaten. Eine Mehrheit folgt dem Regierungsrat und beantragt, dass Daten der automatisierten Fahrzeugfahndung nicht länger als 30 Tage aufbewahrt werden dürfen. Für das Anordnen von Videoüberwachungen an Orten mit erhöhter Gefahrenlage verlangt die Mehrheit der Kommission klarere Vorgaben.

Die Sicherheitskommission (SiK) diskutierte bei der Beratung des teilrevidierten Polizeigesetzes insbesondere die angepassten Bestimmungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung. Damit werden Fahrzeugkennzeichen an bestimmten neuralgischen Orten erfasst und automatisch mit polizeilichen Fahndungssystemen abgeglichen. Erhobene Daten sollen neu bis zu 30 Tage lang aufbewahrt und für Ermittlungen bei schwerer Kriminalität verwendet werden können. Die SiK war sich insbesondere über die Dauer der Datenaufbewahrung nicht einig. Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Antrag des Regierungsrates, dass die Daten maximal 30 Tage abrufbar sind und anschliessend gelöscht werden. Dies, weil die meisten Daten gar nie genutzt werden und die Datenspeicherung auch Risiken mit sich bringen kann. Auch diskutiert wurde eine deutlich kürzere Aufbewahrungsfrist, die jedoch verworfen wurde.

Eine Minderheit der Kommission verlangt, dass die Daten 60 Tage aufbewahrt werden dürfen. Die Polizei solle alle möglichen Informationen für Ermittlungen zur Verfügung haben. Auch wenn damit nur ab und zu ein Delikt aufgeklärt werden könne, lohne sich der Einsatz der automatisierten Fahrzeugfahndung.

Klarere Vorgaben für angeordnete Videoüberwachung

Mit der Teilrevision des Polizeigesetzes soll auch eine vom Grossen Rat überwiesene Motion zur Videoüberwachung umgesetzt werden. Diese verlangt, dass der Kanton gegen den Willen der betroffenen Gemeinde anordnen kann, an Orten mit erhöhter Gefahrenlage für Verbrechen und Vergehen eine Videoüberwachung zu installieren. Weil dies ein Eingriff in die Gemeindeautonomie ist, will eine Mehrheit der Kommission, dass der Vorschlag des Regierungsrats präzisiert wird. So soll unter anderem definiert werden, welche Delikte für das Anordnen einer Videoüberwachung ausschlaggebend sein können. Ausserdem soll das Beschwerdeverfahren zwei- und nicht nur einstufig sein. Einige Mitglieder möchten lediglich, dass die Pflicht zum Dialog im Gesetz festgeschrieben wird.

Eine Minderheit will diese Regelung nicht im Gesetz verankern. Sie verletze die Gemeindeautonomie, was nicht tragbar sei. Zudem sei eine Umsetzung schwierig, wenn nicht gar unrealistisch. Das zeige sich auch in den vorgeschlagenen Detailregelungen.

Weitere Anträge der Kommission

Eine Minderheit der Kommission fordert, dass neu auch Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C als Polizistin oder Polizist angestellt werden können. Die Mehrheit der SiK lehnt dies ab. Mit der aktuellen Anpassung des vorliegenden Gesetzes sei bereits eine Lockerung vorgesehen. Diese sieht vor, dass Personen die polizeilichen Lehrgänge absolvieren dürfen, wenn sie das Schweizer Bürgerrecht beantragt haben. Für eine Anstellung als Polizistin oder Polizist müssen sie dann aber im Besitz des Bürgerrechts sein.

Beim Datenaustausch mit anderen Kantonen und dem Bund beantragt die Kommission eine ergänzende Bestimmung: Alle Abrufe in den Systemen sollen protokolliert und regelmässig durch die kantonale Datenaufsichtsstelle geprüft werden. Eine Minderheit erachtet diese zusätzliche Bestimmung als nicht nötig, da die vorhandenen Sicherungssysteme genügen.

Schliesslich begrüsst die Kommission die personalrechtlichen Anpassungen, insbesondere, dass die im Verkehrsdienst tätigen polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und -assistenten nun auch über den Polizeistatus verfügen sollen. 

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